Schulkostenbeiträge:
| Bezeichnung |
Jahresbeitrag gefördert |
Lehrmittelbeitrag | Beitrag halbjährlich** |
| Hauptfach | Betrag folgt ... | Indexanpassung folgt | Betrag folgt ... |
|
Hauptfach Erwachsene* |
Betrag folgt .... | Indexanpassung folgt | Betrag folgt ... |
| Kursfach (ab 6 Teilnehmer_innen) | Betrag folgt .... | Indexanpassung folgt | Betrag folgt ... |
| Kursfach (4-5 Teilnehmer_innen) | Betrag folgt .... | Indexanpassung folgt | Betrag folgt ... |
** Der Schulkostenbeitrag ist immer für ein Schuljahr zu entrichten und wird halbjährlich per E-Mail vorgeschrieben.
* Geburtstag vor dem 14.09.2002
Voraussetzung für die einkommensunabhängige Förderung durch das Land Steiermark im Schuljahr 2026/27:
SchülerInnen, die die Unterrichtseinheiten nicht im Mindesausmaß erfüllt haben, haben keinen Anspruch auf Förderung und erhalten am Schuljahresende eine
Kostennachverrechnung.
Personen, die vor dem 14.09.2002 geboren sind, haben keinen Anspruch auf eine Förderung vom Land Steiermark.
