Schulkostenbeiträge 2026/27


Schulkostenbeiträge:

Bezeichnung Jahresbeitrag
gefördert
Lehrmittelbeitrag Beitrag halbjährlich**
Hauptfach Betrag folgt ... Indexanpassung folgt Betrag folgt ...

Hauptfach Erwachsene*

Betrag folgt .... Indexanpassung folgt Betrag folgt ...
Kursfach (ab 6 Teilnehmer_innen) Betrag folgt .... Indexanpassung folgt Betrag folgt ...
Kursfach (4-5 Teilnehmer_innen) Betrag folgt .... Indexanpassung folgt Betrag folgt ...

** Der Schulkostenbeitrag ist immer für ein Schuljahr zu entrichten und wird halbjährlich per E-Mail vorgeschrieben.

* Geburtstag vor dem 14.09.2002


Voraussetzung für die einkommensunabhängige Förderung durch das Land Steiermark im Schuljahr 2026/27:

  • SchülerIn muss nach dem 14.09.2002 geboren sein.
  • Zustimmung einer allfälligen MusikschülerInnenförderung für das Unterrichtsjahr 2026/27 muss vorliegen (siehe Seite 3 des Anmeldeformulares)
  •  Datenschutzrechtliche Information des Fördergebers wird mittels Unterschrift zur Kenntnis genommen!
  • SchülerIn muss nachweislich im Scbuljahr an 24 Unterrichtseinheiten im Hauptfach/Kursfach teilgenommen haben!
  • Hauptfach-SchülerInnen müssen nachweislich an 9 Unterrichtseinheiten (Elementarstufe) bzw.
    18 Unterrichtseinheiten (ab der Unterstufe)
    im Ergänzungsfach teilgenommen haben.

SchülerInnen, die die Unterrichtseinheiten nicht im Mindesausmaß erfüllt haben, haben keinen Anspruch auf Förderung und erhalten am Schuljahresende eine Kostennachverrechnung.

Personen, die vor dem 14.09.2002 geboren sind, haben keinen Anspruch auf eine Förderung vom Land Steiermark.

 




Kontakt


Musikschule Pöllau - Vorau - Joglland

8225 Pöllau, Schloss 1

Tel.: 03335 / 2439

[email protected]

Büro-Öffnungszeiten


Mo 09:00 - 12:00 Uhr 14:30 - 17:00 Uhr
Di  - 14:30 - 17:00 Uhr
Mi 09:00 - 12:00 Uhr 14:30 - 17:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00 Uhr  
Fr    

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